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   BVerwG, 28.07.1997 - 5 B 47.97, 5 PKH 24.97   

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BVerwG, 28.07.1997 - 5 B 47.97, 5 PKH 24.97 (https://dejure.org/1997,19274)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.1997 - 5 B 47.97, 5 PKH 24.97 (https://dejure.org/1997,19274)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 1997 - 5 B 47.97, 5 PKH 24.97 (https://dejure.org/1997,19274)
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  • BVerwG, 15.04.1983 - 1 B 133.82

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Nachprüfung einer Sache bei

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1997 - 5 B 47.97
    Was das weitere Vorbringen des Klägers in seinem (zweiten) Schriftsatz vom 4. April 1997 (in Sachen "1. Barimani, 2. Pabst ./.") betrifft, in dem er u.a. das Unterbleiben einer Verfahrensverbindung rügt, so muß er sich entgegenhalten lassen, daß nach § 152 Abs. 1 VwGO die Ablehnung einer Verfahrensverbindung durch das Oberverwaltungsgericht unanfechtbar und damit nach § 173 VwGO i.V.m. § 548 ZPO einer Nachprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht entzogen ist (vgl. Beschluß vom 15. April 1983 - BVerwG 1 B 133.82 - zur Verfahrensaussetzung nach § 94 VwGO).
  • BVerwG, 19.07.1977 - 8 CB 84.76

    Nichtzulassungsbeschwerde durch einen bei einem deutschem Gericht nicht

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1997 - 5 B 47.97
    Dies ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur ein bei einem deutschen Gericht zugelassener Anwalt (siehe z.B. Beschluß vom 22. Mai 1970 - BVerwG 3 CB 34.70 - ; Beschluß vom 19. Juli 1977 - BVerwG 8 CB 84.76 - ).
  • BVerwG, 22.05.1970 - III CB 34.70

    Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) - Erfordernis einer

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1997 - 5 B 47.97
    Dies ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur ein bei einem deutschen Gericht zugelassener Anwalt (siehe z.B. Beschluß vom 22. Mai 1970 - BVerwG 3 CB 34.70 - ; Beschluß vom 19. Juli 1977 - BVerwG 8 CB 84.76 - ).
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